Vergleich der Kataster- und Grundsteuersysteme in Spanien und Deutschland
Led by: | Alexandra Weitkamp |
Team: | Anna Christina Wünsch |
Year: | 2010 |
Duration: | 2010 |
Is Finished: | yes |
Das deutsche Kataster gilt als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. Alle Flurstücke werden im Kataster flächendeckend geführt. Eine Übereinstimmung mit dem Grundbuch ist für die gebuchten Grundstücke gewährleistet. Das deutsche Kataster hatte seinen Ursprung als Steuerkataster und hat sich bis heute zu einem Mehrzweckkataster entwickelt. Im Zuge der Grundsteuerreform kommt wiederum die Frage auf, inwiefern es zur Besteuerung der Immobilien beitragen kann.
Mit der Grundsteuer werden Grundstücke und Gebäude besteuert. Es handelt sich um eine Gemeindesteuer, die zurzeit auf Basis der sogenannten Einheitswerte erhoben wird. Die Einheitswerte werden vom Finanzamt festgestellt und stichtagsbezogen ermittelt. Sie entsprechen somit nicht den Verkehrswerten. Daher bestehen weit verbreitete Zweifel, ob die Grundsteuer noch dem Gleichheitsgebot der Verfassung entspricht. Schon 1995 beschloss die Finanzministerkonferenz, das bisherige Besteuerungsverfahren nur noch übergangsweise beizubehalten. In der Diskussion für eine Grundsteuerreform befinden sich verschiedene Flächen- und Wertmodelle. Je nach Reformmodell wird der Boden- oder der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage benötigt.
In Spanien existiert ein Immobilienkataster, das ursprünglich topographische Aufgaben erfüllen sollte, heute aber als Steuerkataster dient.Die spanische Grundsteuer (impuesto sobre bienes immuebles) ähnelt der deutschen Grundsteuer. Sie ist ebenfalls eine Gemeindesteuer. Bemessungsgrundlage ist der von der Gemeinde festzulegende Katasterwert, der den Verkehrswert nicht übersteigen darf.
Frau Wünsch arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Kataster- und Grundbuchsysteme Deutschlands und Spanien heraus. In einem Vergleich und einer SWOT-Analyse beurteilt sie die Systeme und trifft aus den Erkenntnissen des spanischen Systems Empfehlung hinsichtlich der Einführung eines wertbasierenden Besteuerungsmodells für die deutsche Grundsteuerreform.