Baulandentwicklung in Polen - Planung, Planrealisierung und Verteilung von Vorteilen und Lasten
Led by: | Alexandra Weitkamp |
Team: | Jens Frey |
Year: | 2012 |
Duration: | 2012 |
Is Finished: | yes |
Die Souveränität einer Gemeinde in Polen äußert sich u. a. in ihrer Planungshoheit: Nur sie kann konkrete räumliche Entscheidungen treffen. Die Planungshoheit umfasst die Zuständigkeit über die Bestimmung der Grundstücksnutzung im Gemeindegebiet. Diesbezüglich ist sie autorisiert, rechtlich bindende Akte zu erlassen. Neben der Aufstellung der Bauleitpläne (insb. die „Lokalen Pläne“) ist es Aufgabe der Gemeinden in Polen, Infrastrukturen zu erstellen und zu bewirtschaften. Dazu zählen das lokale Straßennetz, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Grundschulen). Durch Planung und Schaffung von Infrastrukturen ermöglicht die Gemeinde die Bebaubarkeit von Grundstücken, was wiederum eine Bodenwerterhöhung zur Folge hat.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem polnischen Planungssystem und der Eigentumssicherung sowie mit Vorteils- und Lastenausgleich. Es wird beispielsweise untersucht, welche Möglichkeiten der Gemeinde obliegen, um durch ihre Investitionen versursachte Vorteile zumindest anteilig im Rahmen des Vorteils- und Lastenausgleichs abschöpfen zu können. Da die Gemeinde die Kosten der Baulandentwicklung trägt, ist der Grundstückseigentümer zunächst Nutznießer der Vorteile.
Die weiteren Akteure neben der Gemeinde können entweder rein privatrechtlich oder in so genannten öffentlich-privaten Partnerschaften zusammen mit der Gemeinde agieren. Letztere werden durch das Gesetz über die öffentlich-privaten Partnerschaften definiert. Die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand und den privaten Partnern basiert auf einem Vertrag. Ziel ist der öffentliche Nutzen, wie u. a. das Sparen öffentlicher Mittel. Die privaten Dritten tragen somit zumindest einen Teil der Kosten.
Insgesamt werden viele Ähnlichkeiten zur Baulandentwicklung in Deutschland unter Einsatz von städtebaulichen Verträgen festgestellt, u. a. in zwei Fallbeispielen; allerdings werden einige Unterschiede insbesondere in der Anwendung der Instrumente herausgearbeitet.